1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der C2CAgent GmbH, insbesondere IT-Support, Fernwartung, Beratung, Projektbetreuung, Schulungen, Dokumentation, Softwareentwicklung, Infrastruktur- und Cloud-Unterstützung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von C2CAgent ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Annahme eines Angebots, Unterzeichnung eines Rahmenvertrags oder durch tatsächliche Beauftragung zustande.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Rahmenvertrag, Ticket, Projektbeschreibung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
C2CAgent erbringt Leistungen nach fachlicher Sorgfalt. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Systeme und Unterlagen rechtzeitig bereit.
Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, können Terminverschiebungen und Mehraufwand verursachen.
5. Fernwartung und Vor-Ort-Termine
Supportleistungen können per Fernwartung, telefonisch, per E-Mail oder vor Ort erbracht werden.
Bei Fernwartung sorgt der Auftraggeber dafür, dass eine berechtigte Person Zugriff erlaubt und sensible Daten vor Beginn der Sitzung gesichert oder geschlossen sind.
6. Preise, Abrechnung und Zahlung
Preise und Abrechnungsmodelle werden individuell vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand.
Rechnungen sind innerhalb der ausgewiesenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugsfolgen geltend gemacht werden.
7. Drittanbieter, Lizenzen und Cloud-Dienste
Für Leistungen von Drittanbietern, Softwarelizenzen, Hardware, Cloud-Dienste und Plattformen gelten zusätzlich die jeweiligen Bedingungen des Anbieters.
C2CAgent haftet nicht für Änderungen, Ausfälle oder Einschränkungen von Diensten, die außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen.
8. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen werden im vereinbarten Umfang eingeräumt, sobald die dafür geschuldeten Entgelte vollständig bezahlt sind.
Vorbestehende Werkzeuge, Konzepte, Skripte, Bibliotheken, Vorlagen und Know-how von C2CAgent bleiben im Eigentum von C2CAgent.
9. Datensicherung und Sicherheit
Der Auftraggeber ist für regelmäßige, funktionsfähige und wiederherstellbare Datensicherungen verantwortlich, sofern Backup-Leistungen nicht ausdrücklich beauftragt wurden.
Vor Eingriffen in produktive Systeme soll der Auftraggeber eine aktuelle Sicherung herstellen oder deren Vorhandensein bestätigen.
10. Gewährleistung und Störungen
Mängel sind nachvollziehbar zu beschreiben und C2CAgent unverzüglich mitzuteilen.
C2CAgent erhält eine angemessene Möglichkeit zur Analyse und Verbesserung. Bei IT-Systemen können Fehlerursachen auch in Fremdsoftware, Hardware, Netzwerken oder Nutzerkonfigurationen liegen.
11. Haftung
C2CAgent haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust ohne ausreichende Sicherung oder Schäden durch Drittanbieter besteht nur, soweit zwingendes Recht dies vorsieht.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, Zugangsdaten und Geschäftsunterlagen sorgfältig und geben sie nicht unbefugt weiter.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgen die Details nach den gesetzlichen Datenschutzvorgaben und, soweit erforderlich, nach einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
13. Vertragsdauer und Kündigung
Laufzeiten, Kündigungsfristen und Reaktionszeiten richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.